Auswandern nach Gran Canaria

Anerkennung deutscher Führerscheine in Spanien

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Fahren ohne Gesunheitsprüfung

Das fahren ohne Gesundheitsprüfung kann teuer sehr werden auf Gran Canaria

Anerkennung

Anerkennung deutscher und EU-Führerscheine in Spanien
Bei Wohnsitznahme in Spanien gilt der Führerschein grundsätzlich weiter, solange der Inhaber keine Residencia hat.
Folgende Einschränkungen sind jedoch zu beachten.

Für Residenten ist der Umtausch des deutschen Führerscheins gegen einen spanischen Führerschein Pflicht.
Das Gleiche gilt auch für Bürger anderer EU Länder

Weitere Informationen unter: http://www.dgt.es/portal/ca/oficina_virtual/conductores/hojas_informativas/
(Canje/ Inscripción del Permiso de conducción de Países de la Unión Europea).

Befristung

Befristung der Geltungsdauer
Für Residenten unterliegt die Befristung der Geltungsdauer von Führerscheinen dem spanischen Recht. Die Verlängerung muss daher bei der zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde („Jefaturas de Tráfico“) unter Vorlage eines Eignungsgutachtens („Informe de aptitud psicofísica“ [medizinisch-psychologische Untersuchung durch die amtlich anerkannte Begutachtungsstelle „Centro de Reconocimiento de Conductores“]) in folgenden Zeitabständen regelmäßig beantragt werden:

Neuregelung

Neuregelung seit Dezember 2009:
Fahrerlaubnisklassen BTP, C1, C1+E, C, C+E. D1, D1+E, D, D+E (LKW und Busse)
Alter des Führerscheininhabers Gültigkeitsdauer des Führerscheins
bis 65 5 Jahre
ab 65 3 Jahre

alle anderen Fahrerlaubnisklassen (insbesondere Pkw und Motorräder)
bis 65 10 Jahre
ab 65 5 Jahre

Gesundheitstest

In der Praxis kann es zu Sanktionen kommen, wenn bei einer Fahrzeugkontrolle die obligatorische medizinisch-psychologische Eignungsbeurteilung nicht vorliegt, es werden in der Regel Geldstrafen von 200 Euro von der Polizei eingezogen.

Die obligatorische medizinisch-psychologische Eignungsbeurteilung (Gesundheitstest).
Auf Gran Canaria “Informe de aptitud psicofísica”, sie beinhaltet Sehtest, Reaktionstest, man wird gefragt welche Medikamente man nimmt, ob man Krankheiten hat. Es wird ein Reflextest mit dem Gummihämmerchen auf´s Knie gemacht, man muss dem Arzt die Hand drücken damit festgestellt wird ob der Händedruck noch fest genug ist (Kontrolle der Motorik). Zusätzlich muss man an einem Apparat eine Art Strecke abfahren. Dazu muss man mit der linken und der rechten Hand gleichzeitig jeweils einen Balken durch 2 sich in verschiedene Richtungen bewegende Fahrspuren durchmanövrieren. Jedes Mal wenn man an eine Bande kommt gibt es einen Ton.
Der Gesundheitstest muss in einem “Centro de Reconocimiento de Conductores” absolviert werden.

Beispielsweise hier:
Medicert Maspalomas
EKZ Eurocenter 2. Etage, Lokal 19-22
35100 San Fernando
E-Mail: medicert@telefonica.net
Tel: 928 760 006
Fax: 628 615 713

Ersatzführerschein

Ersatzführerschein bei Führerscheinverlust und Umtausch alter deutscher Führerscheine

a) mit Anmeldung (empadronamiento) in Spanien
Nach Führerscheinverlust kann bei der Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Provinz ein Ersatzführerschein („duplicado de permiso de conducción“) beantragt werden. Dieser wird – soweit der alte Führerschein dort registriert war - auf Grundlage der dort vorliegenden Angaben ausgestellt.

Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• Antrag (Formular direkt bei der „Jefatura“ oder unter www.mir.es erhältlich)
• Pass bzw. Personalausweis mit Kopie
• NIE („Numero de Identidad de Extranjero“) bzw. eine Meldebescheinigung („Certificado de Empadronamiento“) mit Kopie
• zwei aktuelle Fotos
• Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige mit Kopie

Soweit bei der Straßenverkehrsbehörde noch keine Angaben zum alten Führerschein vorliegen, ist ein Auszug aus dem Führerscheinregister der Führerscheinstelle, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, erforderlich. Bei EU-Kartenführerscheinen kann diese Auskunft auch vom Kraftfahrt Bundesamt erteilt werden (www.kba.de „Zentrale Register“, Formular „Antrag auf Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister“). Die erforderliche Übersetzung kann durch einen vereidigten Übersetzer Ihrer Wahl angefertigt werden.
Es wird empfohlen, Auskünfte über die erforderlichen Unterlagen vor Antragstellung zusätzlich direkt bei der spanischen Verkehrsbehörde zu erfragen.

b) ohne Anmeldung (empadronamiento) in Spanien
In diesem Fall ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bzw. für den Umtausch Ihres alten Führerscheins gegen einen Kartenführerschein die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland zuständig. Ein Verzeichnis der deutschen Fahrerlaubnisbehörden finden Sie unter www.kba.de .
Es ist auch möglich, den neuen Führerschein auf dem Postweg zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie sich alle von Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorgesehenen Formulare sowie Unterschriftenaufkleber schicken lassen. Die Mitwirkung des Konsulats beschränkt sich dann auf die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (Gebühr: 15 €) und ggf. Beglaubigung von Fotokopien Ihrer Originalunterlagen (Gebühr: 5 €) sowie Aushändigung des neuen Führerscheins.

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