Auswandern nach Gran Canaria

Neue Führerschein Bestimmungen in Spanien

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Das Eintragen vom Führerschein ist ab dem 19. Januar 2015 nicht mehr möglich.

Neue Führerscheinregelung

Alle Residenten die mehr als 2 Jahre resident sind müssen Ihren Führerschein (auch den unbefristeten), wenn er noch nicht im spanischen Führerscheinregister eingetragen wurde, gegen einen spanischen Führerschein umtauschen. Diese Regelung gilt für Mitglieder der 28 Europäischen Staaten.

Für den Umtausch wird benötigt

  • Personalausweis oder Pass
  • NIE
  • EG Führerschein
  • Gesundheitszertifikat
  • Lichtbild 32 x 26 mm

Bussgeld bei Verkehrskontrolle

Das fahren ohne registrierten oder spanischen Führerschein ist ab dem 19.Januar 2015 nicht mehr erlaubt und wird mit einer Busse von mindestens 200 Euro bestraft.

Gerne erledigen wir den Umtausch für Sie

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