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Neuregelung Aufenthaltsbewilligung in Spanien

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Ab dem 24. April 2012 ist eine wesentliche Neuerung betreffend Residencia wirksam:
Laut BOE (Boletín Oficial del Estado) Núm. 98 wurde das Aufenthaltsrecht in Spanien für Bürger der europäischen Union neu geregelt.

In der Gesetzesnovelle des Sozialversicherungssystems findet sich unter "Verfügung N° 5" eine Regelung für den Daueraufenthalt für EU-Bürger:

Diese neue Regelung gilt nur für Residencias die neu beantragt werden.
Wichtig:
Eine Residencia-Verlängerung muss nach Ablauf innert 3 Monaten beantragt werden!

Ab sofort verlangt der spanische Gesetzgeber von EU-Bürgern, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten, dass Sie entweder Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner in Spanien sind, oder für sich und die Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen.

An sich wäre das nichts Besonderes, da es die wörtliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/38/EG (Kapitel III, Art. 7) ist. Allerdings legt diese EU-Richtlinie in Kapitel IV auch fest, dass EU-Bürger in einem anderen EU-Land nach 5 Jahren eine (unbefristete) Daueraufenthaltsgenehmigung erwerben, ohne dass ein Nachweis über Beschäftigung bzw. entsprechende Finanzmittel erforderlich wäre.
Diese Bedingung hat der spanische Gesetzgeber (absichtlich??) schlicht vergessen.

Während es noch vor Monaten vollkommen unproblematisch war, sich auch als Neuankömmling N.I. E. und Residencia zu besorgen legen die Oficinas de Extranjeros mittlerweile strengste Maßstäbe an.
Ohne Einkommensnachweis, Arbeitsvertrag (Mindestlaufdauer beachten), Kontoauszüge oder dem Nachweis das man auf einem spanischen Konto (über eine Zeit von 3 oder 6 Monaten) mindestens 6000 Euro/Person hat gibt es keine Aufenthaltserlaubnis mehr!
Das aktuelle Mindesteinkommen muss 425 EUR pro Monat betragen.

Die Residencia, die für EU-Bürger bisher freiwillig war, ist nun Pflicht d.h. jeder muss sich in das Ausländerregister eintragen lassen.

Anstelle des unhandlichen grünen A4-Blattes erhält man an sofort die sogenannte T.I.E. (Tarjeta de identidad de extranjero) im Scheckkartenformat. Die T.I.E. wird nur in Zusammenhang mit einem amtlichen Lichtbildausweis anerkannt.

Nach 5 Jahren bekommt man dann die "permanente" Residencia, die ist dann 10 Jahre gültig.



Mehr Infos zur T.I.E. (diese offizielle Seite ist nicht mehr aktuell aber die Formulare können verwendet werden)

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