Auswandern nach Gran Canaria

In Spanien heiraten mit vierzehn Jahren möglich

 

 

In Spanien kann man schon mit vierzehn Jahren heiraten.

In Spanien kann man bereits ab 14 Jahren heiraten, allerdings muss dies ein Richter oder Erziehungsberechtigter genehmigen.
Das ist im Artikel 48 des Zivilgesetzbuchs vermerkt.

In Spanien haben in den letzten 10 Jahren 326 Kinder mit 15 oder darunter geheiratet.

Kirchliche Trauung

Für die kirchliche Trauung sagt das Gesetzbuch des kanonischen Rechtes. Buch Vier, Can. 1083 — § 1 Folgendes dazu:

"Der Mann kann vor Vollendung des sechzehnten, die Frau vor Vollendung des vierzehnten Lebensjahres keine gültige Ehe schließen."


In Kürze soll auch Heiraten an den Stränden von San Bartolomé de Tirajana möglich sein.
Konkret sollten in Zukunft an den Stränden San Agustín, El Cochino, Meloneras und Pasito Blanco Stellen geschaffen werden um Hochzeitszeremonien abhalten zu können.