Auswandern nach Gran Canaria

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Spanien

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Spanien/Gran Canaria –
Seit dem 9. Mai 2014 ist in Spanien das reformierte Straßenverkehrsgesetz in Kraft.

Hier die 20 wichtigsten geänderten Verkehrsregeln

Verkehrskontrollen

Zu beachten ist, dass Polizisten bei Verkehrskontrollen ab sofort die Erlaubnis haben einen soeben festgestellten Verstoß zu melden und somit eine Geldstrafe zu verhängen, ohne dabei das Fahrzeug anzuhalten und den Fahrer an Ort und Stelle persönlich zu informieren.

Fußgänger
Auch Fußgänger müssen wenn sie auffallen, eine Alkohol- und Drogenkontrolle durchführen lassen.

Radfahrer
Kinder unter 16 Jahren müssen in Städten künftig einen Sturzhelm tragen. Für Kinder und Erwachsene gilt diese Regel auch auf allen Landstraßen.

Geschwindigkeit
Das neue Gesetzt erlaubt auf bestimmten Schnellstraßen und Autobahnen künftig eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 130km/h. Gleichzeitig darf aber auch die Höchstgeschwindigkeit auf „Carreteras Secundarias“ um 10 Stundenkilometer abgesenkt werden.
Zudem dürfen Städte künftig 20er- und 30er-Zonen einrichten.

Elektronische Hilfsmittel
Radardetektoren sind verboten, wer sie dennoch installiert, muss mit einer Strafe von 200 Euro und dem Abzug von 3 Punkten in seinem Punktekonto rechnen. Radarabwehrgeräte, sogenannte Inhibidores waren auch bisher schon verboten und werden mit 6.000 Euro und 6 Punkten Abzug vom Punktekonto bestraft.

Kinder
Kinder die kleiner als 135cm sind, müssen im Auto in einem ihrem Alter entsprechenden Kindersitz sitzen. Vorne dürfen sie auch dann nicht ohne Kindersitz mitgenommen werden, wenn hinten alle Plätze besetzt sind. Wer diese Regel missachtet, den kann die Polizei zwingen das Auto stehen zu lassen.

Freiwild
Bei Unfällen durch Zusammenstöße mit Freiwild liegt die Verantwortung stets beim Fahrer, außer wenn der Unfall auf eine mangelhafte Abzäunung oder Beschilderung zurückzuführen ist

Alkohol und Drogen
Autofahren unter Einfluss illegaler Drogen ist verboten es sei denn sie wurden zu therapeutischen Zwecken verschrieben (z. B. Methadon). Wer diese Regel missachtet muß0 mit einer Strafe von 1000 Euro rechnen.
500 Euro „Multa“ muss bezahlen, wer mit Alkohol erwischt wird, 1000 Euro muss bezahlen, wer die erlaubte Menge (0,5 Promille) um das Doppelte überschreitet oder wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal die Promille-Grenze überschreitet.

Neue Gesetze
Arbeiten an der Straße dürfen nur mit Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde gemacht werden.

Ausländer die in Spanien Residenten sind, sind verpflichtet ihre Autos mit einem spanischen Nummernschild anzumelden. Belangt werden auch die Personen, die sich von einem Residenten ein Auto ausgeliehen haben, welches kein spanisches Nummernschild trägt.

Busgelder dürfen künftig bis zu 20 Tagen nach Ausstellung des Strafmandates bezahlt werden (vorher 15 Tage). Auch Einsprüche gegen Strafmandate dürfen künftig bis 20 Tage nach Ausstellung eines Strafmandates erhoben werden.

Abschleppwagen haben immer Vorfahrt wenn sie zu Hilfsfahrten unterwegs sind.

Strafen und Busgelder
Das spanischen Straßenverkehrsministerium , Dirección General de Tráfico, kurz DGT, tauscht sich künftig innerhalb Europas mit den Verkehrsministerien der anderen Länder aus, um so künftig in Spanien ausgestellte Strafmandate im jeweiligen Land in welchem derjenige der die Strafe erhalten hat seinen Wohnsitz hat, vollstrecken zu lassen. Dasselbe gilt für Fahrer spanischer Nationalität in anderen Ländern.

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